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   RG, 16.11.1907 - Rep. V. 102/70   

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RG, 16.11.1907 - Rep. V. 102/70 (https://dejure.org/1907,60)
RG, Entscheidung vom 16.11.1907 - Rep. V. 102/70 (https://dejure.org/1907,60)
RG, Entscheidung vom 16. November 1907 - Rep. V. 102/70 (https://dejure.org/1907,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verstößt ein Vertrag schon allein deswegen, weil er den einen Teil auf lange Jahre bindet, wider die guten Sitten? 2. Kann der zur Bierabnahme auf lange Jahre hinaus Verpflichtete wegen Lieferung schlechten Bieres von dieser in dem Kaufvertrage über sein Grundstück ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweiser Rücktritt vom Vertrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 101
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Aufl. § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925; RGZ 67, 101 ff, 104/105); sofern nicht etwa - wie in dem vom Senat durch Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347 entschiedenen, mit dem vorliegenden aus den unten dargelegten Gründen nicht gleichzusetzenden Fall - die Vertragspartner von der Möglichkeit eines selbständigen rechtlichen Schicksals jedes von mehreren Vertragsabschnitten ausgegangen sind.
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 129/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Aufl. § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925; RGZ 67, 101 ff, 104/105), sofern nicht etwa - wie in dem vom Senat durch Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347 entschiedenen, mit dem vorliegenden aus den unten dargelegten Gründen nicht gleichzusetzenden Fall - die Vertragspartner von der Möglichkeit eines selbständigen rechtlichen Schicksals jedes von mehreren Vertragsabschnitten ausgegangen sind.
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Aufl. § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925; RGZ 67, 101, 104/105; vgl. ferner Urteil des BGH vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347, 349 rechte Spalte), sofern nicht etwa - wie in dem vom Senat durch Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - VM 1967, 347 entschiedenen, mit dem vorliegenden aus den unten dargelegten Gründen nicht gleichzusetzenden Fall - die Vertragspartner von der Möglichkeit eines selbständigen rechtlichen Schicksals jedes von mehreren Vertragsabschnitten ausgegangen sind.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56

    Rechtsmittel

    Ebenso wie von einem einheitlichen Vertrage, auch wenn er sich äußerlich als eine Mehrheit von Verträgen darstellt, nur einheitlich zurückgetreten werden kann (RGZ 67, 101 [104]; RGR Komm Bem. 1 zu § 546 BGB), kann der Rücktritt auch bei einem Vergleich nur einheitlich geschehen.
  • BGH, 25.01.1967 - V ZR 57/66

    Abschluss eines Architekten- und Baubetreuungsvertrages - Folgen der Ausübung des

    Das Reichsgericht hat zwar unter Hinweis auf §§ 139, 280 Abs. 2, § 469 Satz 2 und § 356 BGB wiederholt ausgesprochen, daß "gewöhnlich ein einheitlicher Vertrag auch nur einheitlich stehen oder fallen soll" und daß "auch in den Fällen der §§ 326, 325 BGB bei teilweiser Nichterfüllung eines Vertrages dieser nicht in mehrere Stücke zerlegt, daß nicht von einem Teil zurückgetreten, bei dem anderen stehengeblieben werden kann" (RGZ 67, 101, 104, 105; vgl. ferner RG WarnRspr 1909 Nr. 288 - Gruchot 53, 945, 949, und HRR 1931 Nr. 925).
  • LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
    Es geht mit anderen Worten um das Interesse am reduzierten beiderseitigen Leistungsaustausch (vgl. RGZ 50, 138 [143]; 67, 101 [104]; 172, 20 [24]; BGH WM 1981, 792 [795]; NJW 1990, 2549 [2550]; NJW-RR 1990, 1462 [1464]).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 130/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Aufl. § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925; RGZ 67, 101 ff, 104/105).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 144/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Aufl. § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925; RGZ 67, 101 ff, 104/105; ferner BGH-Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347, 349 rechte Spalte), sofern nicht etwa - wie in dem vom Senat durch Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347 entschiedenen, mit dem vorliegenden aus den unten dargelegten Gründen nicht gleichzusetzenden Fall - die Vertragspartner von der Möglichkeit eines selbständigen rechtlichen Schicksals jedes von mehreren Vertragsabschnitten ausgegangen sind.
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 142/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, dann kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGB-RGRK 12. Auflage § 325 Rdn. 33 mit Nachweisen; Erman/H. Westermann, BGB 6. Auflage § 139 Rdn. 9; RG WarnRspr 1909 Nr. 288; RG HRR 1931 Nr. 925, RGZ 67, 101 ff, 104/105), sofern nicht etwa - wie in dem vom Senat durch Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 57/66 - WM 1967, 347 entschiedenen, mit dem vorliegenden aus den unten dargelegten Gründen nicht gleichzusetzenden Fall - die Vertragspartner von der Möglichkeit eines selbständigen rechtlichen Schicksals jedes von mehreren Vertragsabschnitten ausgegangen sind.
  • BGH, 09.06.1954 - VI ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Dass ein einheitliches Rechtsverhältnis im allgemeinen nur einheitlich stehen oder fallen soll, ist ein Rechtsgrundsatz, der in verschiedenen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches seinen Niederschlag gefunden hat, z.B. §§ 139, 280 Abs. 2, 469 S. 2, 346, 347 BGB (RGZ 67, 101 [104/05]).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 141/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 89/69

    Voraussetzungen für die schwebende Unwirksamkeit eines Vertrages - Anforderungen

  • BGH, 17.10.1951 - II ZR 3/51

    Rechtsmittel

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